Gastronomie & Social Media: Achtung, Datenpanne!

Immer mehr Menschen finden ihre kulinarischen Erlebnisse über Facebook, Instagram und Google. Gegen diese Entwicklung spricht grundsätzlich nichts, bietet Social Media doch eine vergleichsweise einfache und schnelle Suche nach dem richtigen Restaurant, dem passenden Lieferdienst oder einem Snack für Zwischendurch. Dennoch sollten Sie auf Ihre Daten aufpassen – denn gerade in den letzten Jahren kam es, neben einem Facebook Datenleck, auch bei anderen Plattformen zu größeren Datenpannen. Möglicherweise sind auch Sie betroffen und haben Anspruch auf Schadensersatz nach der DSGVO.

Immer mehr Feinschmecker entdecken ihre kulinarischen Highlights mittels sozialer Netzwerke wie Facebook, Instagram und Google. Diese Plattformen erweisen sich als überaus praktisch und effizient, wenn es darum geht, das ideale Restaurant, den geeigneten Lieferservice oder einfach nur eine kleine Leckerei für den Hunger zwischendurch zu finden.

Datenlecks bei Facebook und Co.: Was steckt dahinter?

Immer mehr Menschen entdecken ihre kulinarischen Erfahrungen über Facebook, Instagram und Google.

Immer mehr Menschen entdecken ihre kulinarischen Erfahrungen über Facebook, Instagram und Google.

Im Jahr 2021 gelangten rund 500 Millionen Facebook-Userdaten in die Hände krimineller Hacker. Sie nutzten eine Methode namens Scraping, um die Datensätze unmittelbar über die Suchfunktion des sozialen Netzwerks abzugreifen. Userinnen und User, die ihr Facebook-Profil lediglich für andere Anwendungen – etwa Spotify und Instagram – verwenden, waren ebenfalls vom Datenskandal im Meta-Konzern betroffen.

Beim Scraping nutzen Hacker eine bestehende Sicherheitslücke in der Freundesuche des sozialen Netzwerks aus. Diese zeigte Profile inklusive der Klarnamen von Usern auch dann an, wenn lediglich die Handynummer in die Suchleiste eingegeben wurde. Kriminelle konnten mithilfe eines Zufallsgenerators zahllose Nummern eingeben und die entsprechenden Klarnamen der Userinnen und User abgreifen. Das Ergebnis waren fertige „Datensätze“, die beispielsweise für Werbe-Mails und Spamanrufe genutzt werden.

Wie Sie sich gegen Datenpannen wehren können

Konzerne wie Facebook sind nach der DSGVO verpflichtet, Sie als Nutzerin oder Nutzer von sich aus über einen Datenpanne zu informieren. Die Unternehmen müssen dabei in erster Linie offenlegen, um welchen Vorfall es sich genau handelt und welche Auswirkungen dieser hat oder haben kann. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.

In der Praxis scheitert es regelmäßig bereits an der notwendigen Auskunft durch die Unternehmen. Denn diese können oder wollen ihre Nutzer nur selten über die tatsächlichen Ausmaße von Datenschutzverletzungen informieren. Auch schriftliche Anfragen verlaufen häufig im sprichwörtlichen Sande, sind also nur wenig erfolgversprechend.

Schadensersatz bei Datenpannen: Das regelt Artikel 34 DSGVO!

Nahezu keines der betroffenen Unternehmen kooperiert mit den Nutzerinnen und Nutzern so, wie es die DSGVO vorsieht. Daher haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Entschädigung nach Artikel 34 der Verordnung, da Sie beispielsweise Opfer von Spam-Anrufen oder gefälschten SMS, die angeblich vom Zoll oder anderen Behörden stammen, wurden.

Werden Sie daher aktiv und lassen Sie prüfen, ob auch Sie von einer Datenpanne betroffen sind. Die folgenden Entscheidungen zeigen, dass sich die Prüfung durchaus lohnen kann:

  • Landgericht Stuttgart, Az. 8 O 38/23: Ein vom Facebook-Datenleck Betroffener erhielt Schadensersatz in Höhe von 400 Euro, weil seine Daten im Darknet verkauft und anschließend für kriminelle Zwecke missbraucht wurden
  • Landgericht Stuttgart, Az. 3 O 220/22: Hier wurden wegen eines Meta-Datenlecks 1.000 Euro Schadensersatz gezahlt. Der Betroffene war Opfer gleich mehrerer DSGVO-Verstöße, weil die jeweiligen Unternehmen jegliche Mitwirkung verweigerten. Am Ende blieb nur der Weg zum Gericht
  • Landgericht München, Az. 15 O 4507/22: Verstöße gegen die DSGVO führten bei diesem User dazu, dass insgesamt 600 Euro an Schadensersatz zu zahlen war

Wenden auch Sie sich an erfahrene Dienstleister und sichern Sie sich Ihren Anspruch auf Schadensersatz nach der DSGVO!