Gültig ab Samstag: Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel tritt in Kraft

Ab Samstag gilt in der Europäischen Union eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, durch die Allergiker besser geschützt werden sollen. Verbraucherschützern gehen die Regeln aber nicht weit genug.

Ab dem 13. Dezember müssen 14 Stoffe, die besonders häufig Allergien auslösen, deutlich gekennzeichnet werden.

Ab dem 13. Dezember müssen 14 Stoffe, die besonders häufig Allergien auslösen, deutlich gekennzeichnet werden.

An den 13. Dezember 2014 werden sich viele Allergiker vielleicht ein Weilchen erinnern. Denn diesen Tag nannte die EU als Stichtag, Stoffe auf Verpackungen deutlich zu kennzeichnen, die häufig Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Nüsse, Weich- und Meerestiere, aber auch Soja, Sesamsamen und Senf. Die 14 Stoffe müssen optisch hervorgehoben werden – Nicht nur im Supermarkt, sondern auch beim Bäcker und im Restaurant. Die optische Hervorhebung, so die EU, soll hier entweder durch die Schriftart oder eine farbliche Gestaltung erfolgen.

Bei unverpackter Ware ist die Hervorhebung jedem EU-Mitgliedsstaat selbst überlassen. In Deutschland gibt das Ernährungsministerium vor, dass die potenziell gefährlichen Inhaltsstoffe für Kunden „unmittelbar und leicht“ einzusehen sein müssen. Für ein Restaurant heißt dies beispielsweise, eventuelle Kennzeichnungen in der Speisekarte aufzuführen. In Verkaufsräumen muss „an gut sichtbaren Stellen“ ein Hinweis angebracht sein, der Kunden auf weitere Informationen hinweist. Auch eine mündliche Information ist möglich. In diesen Fällen muss die Basis dafür allerdings ein schriftliches Dokument sein, das leicht zugänglich ist.

Auch Kalorien- und Nährwertangaben werden übersichtlicher

Was Ware in Verpackungen betrifft, so müssen in Zukunft Kalorien und sonstige Nährwerte in einer übersichtlichen Tabelle angegeben werden. Die gute Lesbarkeit garantiert die Mindestgröße von 1,2 Millimetern pro Buchstabe. Ab dem 1. April 2015 muss zusätzlich, zumindest bei Fleisch von Schwein, Schaf, Geflügel und Ziege, der Ort der Aufzucht und der Schlachtung angegeben werden. Auch Lebensmittelimitate wie „Klebefleisch“ oder „Analogkäse“ sind kennzeichungspflichtig, genauso wie Produkte, die Kleinstmengen beinhalten. Auch Energy-Drinks sind betroffen: Sie müssen innerhalb der EU mit einem Warnhinweis versehen werden.

Trotz der starken Restriktionen ist die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit den Regelungen nicht zufrieden. Den Verbraucherschützern gehen diese nicht weit genug. Vor allem die Möglichkeit der mündlichen Information bei loser Ware ist für sie ein No-Go. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist dies nicht ausreichend. Ebenfalls kritisch sieht der Verband, dass die Herkunft von Fleisch als Zutat in verarbeiteten Produkten – etwa in Lasagne – weiterhin nicht gekennzeichnet werden muss. Auch sei die Mindestschriftgröße zu klein. Dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) geht die neue Kennzeichnungspflicht hingegen zu weit. Sie stelle eine „enorme Herausforderung“ für die Betriebe dar.